Platzordnung

Liebe Hundefreunde,

 

für die Teilnahme am Training sowie bei Betreten des Platzes bitten wir um Beachtung nachfolgender Verhaltensregeln, die uns allen den

Umgang miteinander vereinfachen und Missverständnissen vorbeugen soll.

 

§1 Das Betreten des Platzes erfolgt grundsätzlich gemeinsam mit dem angeleinten Hund, der hinter dem Hundeführer durch das erste Tor geht. Das Tor muss danach wieder geschlossen

werden. Generell ist Hundekontakt an der Leine untersagt.

 

§2 Wenn vom Trainer keine andere Anweisung erfolgt, sind die Hunde grundsätzlich vor dem Beginn der Unterrichtsstunde an den ausgewiesenen Plätzen abzulegen. Es sind entsprechende Anbinde Vorrichtungen vorhaben.

 

§3 Für Hundeschulteilnehmer gilt, der gültige Heimtierausweis mit entsprechenden Impfungen (Tollwut etc. gem. Hundealter) ist unaufgefordert dem jeweiligen Trainer vorzulegen.  Zweimal jährlich – Mai und November – müssen Wurmkuren durch tierärztliches Attest nachgewiesen oder direkt vor Ort verabreicht werden.

 

§4 Betreten des Übungsgeländes: Die Schleusenübung ist immer entsprechend dem Ausbildungsstand des Hundes selbstständig auszuführen.

 

§5 Um die Durchführung der Schleusenübung erfolgreich zu garantieren, achtet jeder Hundeführer darauf, dass sich sein Hund nicht in der Nähe der Schleuse aufhält. Gegenseitige Rücksichtnahme ist notwendig.

 

§6 Jeder Hundeführer sorgt dafür, dass sich sein Hund vor dem Unterricht löst. Sollte sich der Hund auf dem Hundeschulgelände lösen, ist der Kot vom Hundeführer in einer mitgebrachten Hundekottüte in die bereitgestellten Mülleimer zu entsorgen. Insbesondere werden auch keine Geräte auf dem Übungsgelände markiert/angepinkelt.

 

§7 Jeder Hundeführer ist während der Dauer der Ausbildung in der Hundeschule, unabhängig ob auf dem Platz oder im freien Gelände, für seinen Hund selbst verantwortlich. Des Weiteren ist bei der Anmeldung die Daten seiner gültigen Hundehaftpflichtversicherung mitzuteilen.

 

§8 Kinder unterliegen grundsätzlich der Aufsichtspflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Sie dürfen sich nicht im Freilauf aufhalten.

 

§9 Niemand fasst ungefragt einen fremden Hund an oder gibt ihm Futter. Dies gilt auf dem gesamten Gelände.

 

§10 Das Benutzen sämtlicher Trainingsgeräte geschieht auf eigene Gefahr, siehe §5.

 

§11 Das Aufreiten der Hunde auf Artgenossen, Menschen oder Sachen ist (auch im Freilauf) immer zu unterbinden.

 

§12 Die Hundeführer haben den Anforderungen des Trainers Folge zu leisten, wobei die letztendliche Verantwortung ausdrücklich der Hundeführer trägt. Während einer Unterrichtsstunde führt immer nur eine Person den Hund.

 

§13 Die Hunde werden, sofern nichts anderes durch den Trainer angeordnet wurde, immer an der Leine geführt.

 

Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgeführten Dinge immer mit zum Unterricht:

1.      Hundedecke

2.     Halsband und/ oder Geschirr und Schleifleine (mind. 3m lang, ohne Ösen und Schlaufen)

3.      Leckerlies, z.B. kleine Käse- oder Würstchenstückchen – nicht unbedingt das Trockenfutter

4.      Das Lieblingsspielzeug ihres Hundes

 5.      Robuste, dem Wetter angepasste Kleidung, festes Schuhwerk

 

 Der Hundebesitzer erkennt an:

 

-          Das Betreten des Geländes und die Benutzung aller Geräte geschieht auf eigene Gefahr

 

-          Die Inhaberin sowie die von Ihr beauftragen Trainer übernehmen keine Haftung für Mensch und Hund; Eltern haften für ihre Kinder.

 

-          Das er allein für das Verhalten seines Hundes verantwortlich ist. Er versichert ausdrücklich, das für seinen Hund eine Hundehaftpflichtversicherung besteht.