Platzordnung

Liebe Hundefreunde,

für die Teilnahme am Training sowie bei Betreten des Platzes bitte ich um Beachtung nachfolgender Verhaltensregeln, die uns allen den Umgang miteinander vereinfachen und Missverständnissen vorbeugen sollen.

  1. Das Betreten des Platzes erfolgt grundsätzlich gemeinsam mit dem angeleinten Hund, der hinter dem Hundeführer durch das erste Tor geht. Das Tor muss danach wieder geschlossen werden. Generell ist Hundekontakt an der Leine untersagt.
  2. Wenn vom Trainer keine andere Anweisung erfolgt, sind die Hunde grundsätzlich vor dem Beginn der Unterrichtsstunde an den ausgewiesenen Plätzen abzulegen. Es sind entsprechende Anbindevorrichtungen vorhanden.
  3. Für Hundeschulteilnehmer gilt, der gültige Heimtierausweis mit den entsprechenden Impfungen (Tollwut etc. gem. des Hundealters) ist unaufgefordert dem jeweiligen Trainer vorzulegen. Zweimal jährlich – Mai und November – müssen Wurmkuren durch tierärztliches Attest nachgewiesen oder direkt vor Ort verabreicht werden.
  4. Betreten des Übungsgeländes: Die Schleusenübung ist immer entsprechend dem Ausbildungsstand des Hundes selbstständig auszuführen.
  5. Um die Durchführung der Schleusenübung erfolgreich zu garantieren, achtet jeder Hundeführer darauf, das sich sein Hund nicht in der Nähe der Schleuse aufhält. Gegenseitige Rücksichtnahme ist notwendig.
  6. Jeder Hundeführer sorgt dafür, das sich sein Hund vor dem Unterricht löst. Sollte sich der Hund auf dem Hundeschulgelände lösen, ist der Kot vom Hundeführer in einer mitgebrachten Hundekottüte in die bereitgestellten Mülleimer zu entsorgen. Insbesondere werden auch keine Geräte auf dem Übungsgelände markiert.

Verhalten auf dem Platz

  1. Jeder Hundeführer ist während der Dauer der Ausbildung in der Hundeschule, unabhängig ob auf dem Platz oder im freien Gelände, für seinen Hund selbst verantwortlich. Jeder Hundeführer hat bei der Anmeldung die Daten seiner gültigen Hundehaftpflichtversicherung mitzuteilen (siehe Anmeldeformular).
  2. Kinder unterliegen grundsätzlich der Aufsichtspflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Sie dürfen sich nicht im Freilauf aufhalten.
  3. Niemand fasst ungefragt einen fremden Hund an oder gibt ihm Futter. Dies gilt auf dem gesamten Gelände.
  4. Das Benutzen sämtlicher Trainings-Geräte geschieht auf eigene Gefahr.
  5. Das Aufreiten der Hunde auf Artgenossen, Menschen oder Sachen ist (auch im Freilauf) immer zu unterbinden.

Verpflichtungen

Die Platzordnung muss immer eingehalten werden.

Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgeführte Dinge immer mit zum Unterricht:

  1. Hundedecke
  2. Halsband und/oder Geschirr und Schleifleine (mind. 3m lang, ohne Ösen und Schlaufen)
  3. leckere Leckerlies, z.B. kleine Käse- oder Wurststückchen - kein Futter
  4. das Lieblingsspielzeug ihres Hundes
  5. robuste, dem Wetter angepasste Kleidung, festes Schuhwerk.

Anmeldebedingungen

Mir ist bekannt, das grundsätzlich die Unterrichtsgebühr für 10 aufeinanderfolgende Kalenderwochen im Voraus zu entrichten ist. Drei aufeinanderfolgende Termine werden bei rechtzeitiger Absage angehängt (mündliche oder telefonische Absage bis abends vor dem Unterrichtstermin) – Längere Ausfallzeiten durch Krankheit oder Urlaub, sind dem Trainer mitzuteilen. Bei längeren Fehlzeiten verwirkt der Anspruch auf die gleiche Trainingsgruppe. Die Unterrichtsstunden sind nicht auf andere Personen/Hunde übertragbar.

Ein Anspruch auf Rückzahlung der Unterrichtsgebühr und die Gewährung von Ersatzterminen besteht in keinem Fall, sofern nicht mit dem Übungsleiter eine andere Absprache getroffen wurde.

Mit der Anmeldung bestätigt der Hundebesitzer, dass ihm eine Platzordnung ausgehändigt wurde. Er versichert, dass er sowie die ihn begleitenden Personen sich entsprechend dieser Platzordnung verhalten werden. Dies geschieht zum Schutz seiner Person und seines Hundes, sowie aller anderen Personen/Hunde auf dem Platz.

Der Hundebesitzer erkennt an:

  • das Betreten des Geländes und die Benutzung aller Geräte geschieht auf eigene Gefahr. Der Platzbetreiber sowie die von ihm beauftragten Übungsleiter übernehmen keine Haftung für Mensch und Tier. Eltern haften für Ihre Kinder.
  • das er allein für das Verhalten seines Hundes verantwortlich ist. Er versichert ausdrücklich, das für seinen Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht.